Aus diesen von der Bundesregierung noch vor dem 31.12.2023 zu verabschiedenden Abgabesätze entstehen beispielhaft folgende zusätzliche Abgaben:
Abgabe € 0,50 pro Karton auf: geschäumte Menübox 2-geteilt 200 Stück/Karton
Abgabe € 2,91 pro Karton auf: microperforierte Beutel 15x24+4cm 2.000 Stück/Karton
Abgabe € 12,38 pro Karton Becher + Deckel auf: Hartpapier Coffee-to-Go-Becher 0,2l mit PS-Deckel jeweils1000 Stück/Karton
Abgabe € 19,87 pro Karton auf: Shopper-Tragetasche 25+12x45cm 2000 Stück/Karton
Diese Beispiele sollen nur musterhaft die Verteuerung der Produkte darstellen. Gern gibt Ihnen unser Verkauf in den nächsten Wochen die für Ihr Sortiment relevanten Abgaben bekannt.
Die von Ihnen berechtigte Frage, ich zahle doch schon Systembeteiligung nach dem Verpackungsgesetz („Lizenz“, „Grüner Punkt“, „Gelber Sack-Gebühren“). Muss ich das trotzdem zahlen?
Ja, denn hier geht es nicht darum, Abfälle bei den Haushalten einzusammeln, sondern in den öffentlichen Papierkörben, an den Straßen und in der freien Natur. Die Fonds-Abgabe fällt somit zusätzlich an.
Nein: Verschiedene Verbände und Unternehmen haben gegen diesen Fonds geklagt. Es gibt erhebliche Bedenken, ob dieser Fonds juristisch zulässig ist. Aber: Da die Umsetzung des Gesetzes durch die Bundesregierung extrem kurzfristig erfolgt, wird diese juristische Abklärung vor dem Inkrafttreten nicht abgeschlossen sein. Daher werden die Hersteller diese doch recht erhebliche Abgabe so oder so zum 01.01.2024 erheben, um nicht nachher die Abgabe zahlen zu müssen, sollte sie doch rechtskräftig sein.
Setzen Sie Mehrweg–Verpackungen ein und lassen Sie sich von unserem Verkaufsteam über unser circ-Mehrwegprogramm, unsere circ–APP und über unsere Rücknahme–Systeme informieren!
Weitere Informationen zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie finden Sie in der PDF-Datei: Link zum PDF
Das Umweltbundesamt bietet ausführliche Informationen zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie: Link zum Umweltbundesamt